Trinkwasserschutzgebiete
Trinkwasserschutzgebiete werden zum Schutz des Grundwassers nach umfangreichen Vorarbeiten festgelegt.
In diesen Gebieten gelten besondere Gebote und Verbote:
Trinkwasserschutzzone I
• Fassungsbereich: Radius etwa 10 m um den Brunnen
Trinkwasserschutzzone II
• engeres Schutzgebiet
• mindestens 100 m um den Brunnenstandort
Trinkwasserschutzzone III
• weiteres Schutzgebiet
Grundsätzlich ist es untersagt, Stoffe, die das Grundwasser verunreinigen können, versickern zu lassen.
Ihre Ansprechpartner

Leiter Bereich Trinkwasser
Tel.: 033841 / 4448 – 40
Fax: 033841 / 4448 – 99
E-Mail: